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   BGH, 21.09.2000 - 1 StR 124/00   

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https://dejure.org/2000,7130
BGH, 21.09.2000 - 1 StR 124/00 (https://dejure.org/2000,7130)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 StR 124/00 (https://dejure.org/2000,7130)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 StR 124/00 (https://dejure.org/2000,7130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 20 StGB; § 63 StGB
    Sicherungsverfahren; Krankhafte seelische Störung; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeit für die Allgemeinheit; Erwartung erheblicher rechtswidriger Taten

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 63
    Gefährlichkeit als Voraussetzung der Unterbringung nach § 63 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 124/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob von einem seelisch kranken Beschuldigten infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, auf Grund einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (BGHSt 27, 246, 248 f.; BGH, Urt. vom 16. Januar 1996 -1 StR 674/95 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 124/00
    Dabei ist auch zu beachten, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann angeordnet werden darf, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher Straftaten besteht; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH NStZ 1986, 572).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 124/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob von einem seelisch kranken Beschuldigten infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, auf Grund einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (BGHSt 27, 246, 248 f.; BGH, Urt. vom 16. Januar 1996 -1 StR 674/95 m.w.Nachw.).
  • LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht,

    So hat die Rechtsprechung eine Erheblichkeit etwa verneint bei einem Fußtritt gegen das Bein (BGH, Beschl. vom 22.07.2010, Az. 5 StR 256/10, NStZ-RR 2011, 12) oder beim Umwerfen einer sitzenden Person samt Stuhl (BGH, Beschl. vom 21.09.2000, Az. 1 StR 124/00, NStZ-RR 2001, 238).

    Der Umstand aber, dass bestimmte Straftaten beim Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren nicht gänzlich auszuschließen sind, reicht für eine Unterbringung gemäß § 63 StGB nicht aus (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschl. vom 21.09.2000, NStZ-RR 2001, 238).

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